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Mit der Münchner Räterepublik, die die Bolschewismusfurcht des Bürgertums nachhaltig schürte, endete am 3. Mai 1919 zugleich die Revolution von 1918/19. Schon seit Januar übernahmen demokratisch gewählte Parlamente die Aufgaben der Arbeiter- und Soldatenräte. Die meisten Räte lösten sich im Frühjahr und Sommer 1919 auf, die letzten im Herbst und Winter 1919/20.
AbiHeros
Die Grundrechte waren kein unmittelbares, die Gewalten bindendesRecht. Statt Richtschnur für die Gesetzgebung zu sein, galten sie selbst nur nach Maßgabe der Gesetzte. Auch fehlte eine dem heutigen bundesverfassungsgericht vergleichbare Institution als Hüterin der Verfassung. die Volkssouveränität fand keine Entsprechung in einer klaren Parlamentssouveräntit. Zwar war die Gesetzgebung Sache des vom Vok für vier Jahre gewählten Reichstages; und anders als im Kaiserreich ließen sich Einsprüche der Vertretung der Länderregierung mit einem Zweidrittelvotum des Parlamentes überstimmen; aber ein Volksbegehren von zehn Prozent der Wahlberechtigen konte den Reichstag dazu zwingen, einen ihm zugeleiteten Gesetentwurf unverändert zu beschließen oder einem Volksentscheid zu überlassen. Fünf Prozent der Wahlberechtigen vermochten einen Volksentscheid über ein vom Parlament bereits verabschiedetes Gesetz zu erzwingen, wenn ein Drittel der Abgeordneten verlangte, die Verkündigung des Gesetzes um zwei Monate zu verschieben. Diese zusätzlichen Möglichkeiten direkter Demokratie stellten die Kompetenz des Parlamentes, das heißt die repräsentative Dämonkratie, infrage.
Vom 16. bis zum 21. Dezmber 1918 tagte im preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin der "Erste Allgemeine Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands". Reichsweit war auf je 200000 Einwohner bzw. je 100000 Soldaten ein Delegierter gewählt worden. Der Kongress führte eine Grundsatzdebatte über die Vor- und Nachteile des Rätesystems und der parlamentarischen Demokratie sowie über den richtigen Zeitpunkt der wahl einer verfassungsgebenden Nationalversammlung. Er fasste - jeweils mit großer Mehrheit richtungsweisende Beschlüsse.